Pr. Praktikum Theaterwissenschaft
Dozent:innen: Dr. Stefanie HuselKurzname: Pr Praktikum
Kurs-Nr.: 05.155.16_720
Kurstyp: Praktikum
Inhalt
Das Wahlpflichtmodul Praktikum richtet sich an Studierende des 3. und 4. Fachsemesters und erfordert – neben der Absolvierung eines Praktikums – den Besuch der Übung Kultur- und Medienpraxis sowie, als Modulprüfung, die Einreichung eines schriftlichen Praktikumsberichts.Das Praktikum absolvieren die Studierenden in einem studiengangsrelevanten Bereich (z.B. Theater, Hörfunk, Fernsehen, Kulturmanagement, Journalismus, etc.) mit einem zeitlichen Umfang von mindestens vier bis sechs Wochen (180 Zeitstunden). Um eine Anerkennung des Praktikums gewährleisten zu können, sprechen Sie dieses bitte vor Beginn mit dem/der Praktikumsbeauftragten des Faches Theaterwissenschaft ab. Der Nachweis des Praktikums erfolgt über die Abgabe einer „Praktikumsvereinbarung“, für welche auf der Homepage des Studienbüros ein Vordruck zum Download bereitsteht. Diese Vereinbarung muss zusammen mit dem Praktikumsbericht nach Besuch der Übung abgegeben werden.
In der Übung Kultur- und Medienpraxis werden Modelle vermittelt, mithilfe derer die Kultur- und Medienpraxis wissenschaftlich beschrieben werden kann.
Der Praktikumsbericht umfasst 6-8 Seiten; es gelten die allgemeinen Formatierungsvorgaben der Theaterwissenschaft. Die inhaltlichen und methodischen Aspekte zum Praktikumsbericht werden jeweils in der Übung besprochen. Bestandteil des Praktikumsberichts ist die „Praktikumsvereinbarung“ (s.o.).
Zeitliche Gestaltung
Das Praktikum kann in den Semesterferien oder – sofern es der Stundenplan erlaubt – während des Semesters absolviert werden und zwar sowohl im SoSe als auch im WiSe. Die Anmeldung zu der Veranstaltung „Praktikum“ ist dementsprechend im SoSe und WiSe möglich. Generell gilt: Da es sich bei dem Praktikum um eine Studienleistung handelt, können ausschließlich Praktika anerkannt werden, die während des fachwissenschaftlichen Studiums absolviert werden. Eine Übereinstimmung des Zeitraums des Praktikums mit dem Semester, in welchem die Veranstaltung „Praktikum“ offiziell belegt wird, ist nicht zwingend erforderlich.
Die Übung Kultur- und Medienpraxis wird nur im WiSe angeboten und kann im Hinblick auf das Praktikum im (direkten) Vorfeld, begleitend oder im Nachhinein besucht werden.
Dabei gilt für Studierende auf der „alten“ Prüfungsordnung (PO 2011):
Der Praktikumsbericht kann entweder im SoSe oder im WiSe nach der Absolvierung des Praktikums und der Übung während der Prüfungsanmeldephase angemeldet werden. Voraussetzung hierfür ist die vorherige Anmeldung zu der Veranstaltung „Praktikum“, welche im gleichen oder in einem vorangegangenen Semester erfolgt sein kann. Die Abgabefrist für den Praktikumsbericht liegt gegen Ende des jeweiligen Semesters; der genaue Termin ist in JOGU-StINe hinterlegt.
Für Studierende auf der „neuen“ Prüfungsordnung (PO 2016) gilt stattdessen:
Der Praktikumsbericht muss in dem WiSe, in dem die Übung Kultur- und Medienpraxis besucht wird, abgegeben werden. Mit der Anmeldung zur Übung melden die Studierenden der „neuen“ Prüfungsordnung sich auch zur Modulprüfung an und haben dementsprechend dafür Sorge zu tragen, dass sie bis zum Ende des Semesters ein den oben genannten Anforderungen entsprechendes Praktikum absolviert haben. Zudem muss die Anmeldung zu der Veranstaltung „Praktikum“ auch hier zuvor erfolgt sein. Die Abgabefrist für den Praktikumsbericht liegt gegen Ende des jeweiligen Wintersemesters; der genaue Termin ist in JOGU-StINe hinterlegt.