Lehrveranstaltungsarchiv Dr. Stefanie Husel

P. Praktikum Theaterwissenschaft (180)

Dozent:innen: Dr. Stefanie Husel
Kurzname: Praktikum BA Thewi
Kurs-Nr.: 05.155.225
Kurstyp: Praktikum

Voraussetzungen / Organisatorisches

Der Praktikumsbericht ist 6-8 Seiten lang

Inhalt

Allgemeine Anforderungen
Das Wahlpflichtmodul „Praktikum“ richtet sich an Studierende des 3. Fachsemesters und erfordert – neben der Absolvierung eines Praktikums – den Besuch der Übung „Kultur- und Medienpraxis“ sowie, als Modulprüfung, die Einreichung eines schriftlichen Praktikumsberichts.
Das Praktikum absolvieren die Studierenden in einem studiengangsrelevanten Bereich (z.B. Theater, Hörfunk, Fernsehen, Kulturmanagement, Journalismus, etc.) mit einem zeitlichen Umfang von vier bis sechs Wochen (180 Zeitstunden). Um eine Anerkennung des Praktikums gewährleisten zu können, sprechen Sie dieses bitte vor Beginn mit dem/der Modulbeauftragten des Faches Theaterwissenschaft ab. Der Nachweis des Praktikums erfolgt über die Abgabe einer „Praktikumsvereinbarung“ im Sekretariat, für welche auf der Homepage der Theaterwissenschaft ein Vordruck zum Download bereit steht.
Die Übung „Kultur- und Medienpraxis“ beinhaltet u.a. eine Präsentation des Praktikums, wobei sowohl ein Rückblick/Zwischenbericht als auch eine Vorschau möglich ist.
Der Praktikumsbericht umfasst 6-8 Seiten; es gelten die allgemeinen Formatierungsvorgaben der Theaterwissenschaft. Die inhaltlichen und methodischen Aspekte zum Praktikumsbericht werden in der Übung besprochen. Sollte das Praktikum also schon vor der Übung absolviert werden, dienen Tagebuchmitschriften u.a. Dokumente aus dem praktischen Feld als Quellen für den später abgefassten bzw. überarbeiteten Bericht.


Zeitliche Gestaltung
Das Praktikum kann in den Semesterferien oder – sofern es der Stundenplan erlaubt – während des Semesters absolviert werden und zwar sowohl im SoSe als auch im WiSe. Die Anmeldung zu der Veranstaltung „Praktikum“ ist dementsprechend im SS und WS möglich. Generell gilt: Da es sich bei dem Praktikum um eine Studienleistung handelt, können ausschließlich Praktika anerkannt werden, die während des fachwissenschaftlichen Studiums absolviert werden. Eine Übereinstimmung des Zeitraums des Praktikums mit dem Semester, in welchem die Veranstaltung „Praktikum“ offiziell belegt wird, ist nicht zwingend erforderlich.
Die Übung „Kultur- und Medienpraxis“ wird nur im WiSe angeboten und kann im Hinblick auf das Praktikum im Vorfeld, begleitend oder im Nachhinein besucht werden.
Der Praktikumsbericht kann entweder im SoSe oder im WiSe nach der Absolvierung des Praktikums und der Übung während der Prüfungsanmeldephase angemeldet werden. Voraussetzung hierfür ist die vorherige Anmeldung zu der Veranstaltung „Praktikum“, welche im gleichen oder in einem vorangegangene Semester erfolgt sein kann. Die Abgabefrist für den Praktikumsbericht liegt gegen Mitte/Ende der jeweiligen Semesterferien; der genaue Termin wird jeweils vom Studienbüro bekannt gegeben.